Entscheidungsmacht

Die Entscheidungsmacht liegt bei der Person, die für eine bestimmte Frage berechtigt ist, die Entscheidung zu treffen.

Einwendung

Mit einer Einwendung können Bürgerinnen und Bürger deutlich machen, dass sie gegen ein Projekt etwas „einzuwenden“ haben. Die einwendung ist besonders wichtig bei der formellen Beteiligung in der Bauleitplanung, beim genehmigungsverfahren nach Bimschg und im Planfeststellungsverfahren. dort gibt es zu einem bestimmten zeitpunkt (und nur dann) die möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger schriftlich erklären, was sie an dem Projekt problematisch finden. Diese einwendungen werden dann von den Behörden ausgewertet und es wird geprüft, ob das Projekt daraufhin geändert werden muss