10. April 2022
Welche Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte haben Bürger*innen und NGOs auf EU-Ebene? Die vier neuen Kurzfilme und drei Broschüren des UfU erklären dies anschaulich und kompakt.
Die Aarhus-Konvention: Ein internationales Abkommen, das jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Aarhus Konvention ist der erste umweltvölkerrechtliche Vertrag, der internationale Mindeststandards für den Zugang aller Menschen zu Umweltinformationen setzt, die Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungen regelt und den Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen verankert. Wie das funktioniert erklärt das UfU in seinen vier neuen Kurzfilmen (deutsch mit englischen Untertiteln). Der Fokus liegt dabei auf der europäischen Ebene und nicht auf der Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten:
1.) Einleitung: Welche Bedeutung hat die Aarhus-Konvention für die Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene?
2.) Umweltinformationen: Jede Person und Organisation hat das Recht, Umweltinformationen zu erhalten. Doch was sind Umweltinformationen und wie kann man sie von EU-Organen, also z.B. von der Europäischen Kommission, bekommen?
3.) Öffentlichkeitsbeteiligung: Welche Wege gibt es, sich auf EU-Ebene zu beteiligen? Zum Beispiel eine Europäische Bürgerinitiative starten, eine Stellungnahme in ein Rechtssetzungsverfahren einbringen oder zu einem europäischen Bürger*innen-Forum gehen.
4.) Rechtsschutz: Welche rechtlichen Schritte können Sie für den Umweltschutz in Europa gehen? Es bestehen verschiedene Beschwerde- und Klagemöglichkeiten für Einzelpersonen und Organisationen.
Weitere Informationen zur Aarhus-Konvention und Ihren Möglichkeiten, sich auf europäischer Ebene für den Umweltschutz stark zu machen, finden Sie in den drei deutsch- und englischsprachigen Broschüren:
Zugang zu Umweltinformationen (DE)
Access to Environmental Information (EN)
Zum Hintergrund:
Die Broschüren und Filme sind im Rahmen des Projekts „Europäische Umsetzung der Aarhus-Konvention im digitalen Zeitalter (EU-AarKo)“ entstanden, welches durch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert wurde.
Ziel des Projektes war es, zum einen Dialog- und Positionierungsprozesse hinsichtlich der Umsetzung der Aarhus-Konvention auf der europäischen Ebene zu organisieren und zum anderen Informations- und Bildungsmaterialien rund um die Themen Umweltinformationszugang, Beteiligung und Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten zu entwickeln.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt fünf digitale Aarhus-Werkstattgespräche durch das UfU organisiert. Als Ergebnis wurden unter anderem das gemeinsame Positionspapier „Deutsch-Portugiesisch-Slowenische Erklärung der Zivilgesellschaft zum Rechtszugang für Bürger*innen und NGOs auf EU-Ebene“ sowie das Diskussionspapier „Strengthened e-participation in European environmental decision-making“ Diskussionspapier „Strengthened e-participation in European environmental decision-making“ veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Werkstattgesprächen finden Sie hier: www.ufu.de/projekt/eu-aarko
Weitere Informationen zur Aarhus Konvention und ihrer Umsetzung auf europäischer Ebene finden Sie hier: www.aarhus-konvention.de