Was sind Umweltinformationen?

Praktisch jede Information mit Umweltbezug, unabhängig von der Art ihrer Speicherung.

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Wer hat ein Recht auf Umweltinformationen?

Jeder hat ein Recht auf Umweltinformationen ohne einen Grund oder ein besonderes Interesse an der Information nachweisen zu müssen.

Welches Gesetz gibt Ihnen einen Anspruch auf Umweltinformationen?

Das kommt darauf an, welche Informationen von welchen Stellen angefragt werden. Bei Stellen des Bundes, gilt das Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes. Bei Stellen auf Ebene der Bundesländer gelten die jeweiligen Landesgesetze, die hier aufgelistet sind.

Landesgesetze

Welche Umweltinformationen kann ich bekommen?

Alle Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Die Stellen müssen jedoch keine neuen Informationen aufgrund eines Antrags extra beschaffen.

Welche Stellen müssen Auskunft geben?

Alle öffentlichen und privaten informationspflichtigen Stellen. Das sind alle öffentlichen Stellen und besondere private Stellen, die öffentliche Aufgaben mit Umweltbezug wahrnehmen.

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Wie kann ich Informationen nachfragen?

Telefonisch, per Post, Fax, E-Mail oder per Einsichtnahme direkt bei der informationspflichtigen Stelle

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Kann ich meine Anfrage direkt im Internet stellen?

"Ja, über die Plattform „Frag den Staat“. Diese Plattform leitet Anfragen über ein Anfragenformular direkt und kostenlos an die zuständige informationspflichtige Stelle weiter.

Frag den Staat

Wie lange muss ich auf eine Antwort warten?

Nicht länger als einen Monat. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf diese Frist von der informationspflichtigen Stelle um einen weiteren Monat verlängert werden.

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Darf mein Auskunftsbegehren auch abgelehnt werden?

Ja, aber nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und nur, wenn das Geheimhaltungsinteresse der informationspflichtigen Stellen vor dem öffentlichen Interesse an der Information überwiegt.

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Welche Kosten können auf mich zukommen?

Einfache schriftliche Auskünfte und Einsichtnahmen in die Umweltinformationen vor Ort sind grundsätzlich kostenlos. Für die Übermittlung von Informationen können Gebühren und Auslagen erhoben werden.

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Müssen informationspflichtige Stellen Informationen von sich aus veröffentlichen?

Ja, es gibt die Verpflichtung „aktiv“, d.h. ohne konkreten Umweltinformationsantrag über die Umwelt zu informieren. Beispiele für solche Informationsangebote finden Sie unter ``weiterführende Informationen``.

Weiterführende Infos

Kann ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen?

Ja, die Gewährung oder Ablehnung eines Antrags nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) stellt einen Verwaltungsakt dar, der in einem Widerspruchsverfahren gerichtlich überprüft werden kann.

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