Was bedeutet „Beteiligung“ im allgemeinen Sprachgebrauch?
Die Möglichkeit, in einem fairen und offenen Verfahren auf eine Entscheidung Einfluss zu nehmen.
Was bedeutet „Beteiligung“ im rechtlichen Sinne?
Beteiligung bedeutet die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Informations- und Äußerungsrechten im Rahmen eines durch rechtliche Vorgaben strukturierten Verwaltungsverfahrens. Die Beteiligung ist hier kein offener Prozess.
Welchen Nutzen hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger?
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat eine Informations- und Kontrollfunktion für Bürgerinnen und Bürger. Diese können sich über das (geplante) Vorhaben informieren und die Behörden bzw. privaten Vorhabenträger auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren.
Welchen Nutzen hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Behörden?
Es findet ein gegenseitiger Austausch statt, in dem die Bürgerinnen und Bürger über die Vorhaben und die Behörden über die Meinung der Bürgerinnen und Bürger informiert werden. Das Fachwissen und die Vorortkenntnisse der Bürgerinnen und Bürger können damit berücksichtigt werden.
Bei welchen Vorhaben ist die Öffentlichkeit zu beteiligen?
Eine einfache Antwort ist hier leider nicht möglich. Systematische Informationen zur Beantwortung dieser Frage erhalten Sie unter der Rubrik „Verfahren“.
VerfahrenWas ist ein Zulassungsverfahren?
Zulassungsverfahren sind verwaltungsrechtliche Verfahren, die sich auf ein bestimmtes Projekt, etwa die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Gebäude oder die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, beziehen.
Was ist ein Planungsverfahren?
Planungsverfahren sind verwaltungsrechtliche Verfahren, die zur Koordinierung und Planung von verschiedenen Themen wie bspw. der Raumordnung (Raumordnungsplan), Bebauung (Bebauungsplan) und Luftreinhaltung (Luftreinhalteplan) durchgeführt werden.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Planfeststellungsverfahren werden bei großen Infrastrukturvorhaben (bspw. Bau von Flughäfen/Schienentrassen) durchgeführt und vereinen in einer Verwaltungsentscheidung die konkreten Genehmigungen (Baugenehmigungen etc.) und die für den Planungsraum relevanten Aspekte.
Was ist das besondere Merkmal von Zulassungsverfahren?
Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Genehmigung zu erteilen, wenn die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen für das jeweilige Projekt vorliegen. Sie hat keinen Entscheidungsspielraum darüber, ob das Projekt realisiert wird.
Was ist das besondere Merkmal von Planungsverfahren?
In Planungsverfahren hat stets eine Abwägung aller für den einzelnen Plan relevanten Interessen (rechtlicher Fachterminus: Belange) zu erfolgen, bevor ein Plan beschlossen werden kann.
Gibt es besondere Beteiligungsrechte für Naturschutzvereinigungen auf Bundesebene?
Ja, die auf Bundesebene anerkannten Vereinigungen, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, haben gemäß § 63 Abs. 1 BNatSchG besondere Mitwirkungsrechte.
§ 63 Abs. 1 BNatSchGGibt es besondere Beteiligungsrechte für Natur-/ Umweltschutzvereinigungen auf Landesebene?
Ja, die landesweit anerkannten Vereinigungen, die satzungsgemäß im Schwerpunkt Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, haben nach § 63 Abs. 2 BNatSchG und – teilweise weiteren Vorschriften in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen – besondere Mitwirkungsrechte.
Mitwirkungsrechte